Hochschulleitung

Die Hochsschulleitung besteht aus der Geschäftsführung, die die strategische und wirtschaftliche Leitung inne hat, und dem Rektorat, dem die akademische Leitung der Fachhochschule obliegt.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung vertritt den Fachhochschulträger nach außen und ist für die operativen Aktivitäten der FH Campus Wien verantwortlich.

Rektorat

Das Rektorat ist für alle akademischen Belange der FH Campus Wien zuständig. Es setzt sich aus dem Akademischen Leiter (Rektor), der Vizerektorin für Lehre und Internationales und der Vizerektorin für Forschung und Entwicklung zusammen.

FH-Kollegium

Für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist ein FH-Kollegium eingerichtet. Dieses setzt sich neben dem*der Leiter*in sowie deren*dessen Stellvertreter*in aus sechs Vertreter*innen der Studiengangsleitungen, sechs Vertreter*innen des Lehr- und forschungspersonals sowie aus vier Vertreter*innen der Studierenden der FH-Studiengänge zusammen. Diese Vertretungen im Kollegium werden von den jeweiligen Personengruppen gewählt. Der*die Rektor*in fungiert als Leiter*in des FH-Kollegiums, der*die Vizerektor*in als Leiter*in-Stellvertreter*in. Das Kollegium tagt mindestens zweimal jährlich in ordentlichen Sitzungen.

Rektor

Vizerektorin

Vertreter*innen der Studiengangsleiter*innen

Vertreter*innen des Lehr- und Forschungspersonals

FH-Prof. DI Christian Halter

Stellvertretender Studiengangsleiter Angewandte Elektronik und Technische Informatik; Lehre und Forschung; Betriebsratsvorsitzender

Susanne Mulzheim, MSc

Ergotherapeutin; Lehre und Forschung; Teamleiterin Betriebliches Gesundheitsmanagement Campus Vital

Vertreter*innen der Studierenden

Zu den Aufgaben des FH-Kollegiums (§ 10 FHG, BGBl. Nr. 340/1993 idgF) zählen insbesondere:

  • Wahl der Leitung und Stellvertretung
  • Änderungen, Einrichtung sowie Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung
  • Antragstellung in Budgetangelegenheiten sowie Vorschlagsrecht betreffend Einstellung und Abberufung von Lehr- und Forschungspersonal
  • Inhaltliche Koordination und Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes
  • Verleihung und Widerruf akademischer Grade und Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade
  • Erlassung einer Geschäftsordnung sowie einer Satzung
  • Entscheidungen über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung

Zu den Aufgaben des*der Rektor*in als Leiter*in des FH-Kollegiums (§ 10 FHG, BGBl. Nr. 340/1993 idgF) zählen insbesondere:

  • Erteilung von Anweisungen an hauptberuflich tätige Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung
  • Erteilung von Lehraufträgen aufgrund von Vorschlägen des FH-Kollegiums
  • Vertretung des Kollegiums nach außen sowie Vollziehung der Beschlüsse des FH-Kollegiums

Satzung und Geschäftsordnung lt. FHG