Auslandssemester Bewerben Sie sich um einen Platz an einer unserer Partnerhochschulen oder organisieren Sie sich als Freemover den Aufenthalt an einer Hochschule Ihrer Wahl. Je nach Wahl des Landes haben Sie die Möglichkeit, eine ERASMUS+, Swiss European Mobility Programme (SEMP), Marshall-Plan Förderung oder den FH-internen Freemover-Zuschuss MOVE zu beantragen. Voraussetzung für den Bezug der Förderungen ist die Anrechnung Ihrer im Ausland erworbenen ECTS.
Auslandspraktikum Die Praktika der Studienprogramme eignen sich dazu, Arbeitserfahrungen im Ausland zu sammeln. Sie bewerben sich selbst bei einer potenziellen Praktikumsstelle. Nutzen Sie hierfür unsere Tipps für die Praktikumssuche im Studierendenportal. In einigen Studiengängen können Praktika auch über Partnerhochschulen vermittelt werden. Studierende der Sozialen Arbeit und der Gesundheitswissenschaften haben außerdem die Möglichkeit, über die über das von Seiten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) geförderte Global Social Dialogue Programm (GSD) ein Praktikum in Afrika, Asien, und Lateinamerika zu absolvieren.Ab einer Länge von 2 Monaten können Sie um eine Förderung über ERASMUS+, das Swiss European Mobility Programme (SEMP), die Marshall-Plan-Stiftung oder den FH-internen Freemover-Zuschuss MOVE ansuchen.
Kurzzeitmobilität Bewerben Sie sich für eine Kurzzeitmobilität oder ein Blended Intensive Programme (BIP) und kombinieren Sie Ihren Auslandsaufenthalt (min. 5 bis max. 30 Tage) an einer Partneruniversität oder einer Praktikumsstelle mit einer virtuellen Komponente. Die virtuelle Komponente ermöglicht Ihnen Teamarbeit in einer internationalen Lehr- und Lernumgebung sowie eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und wird in Ihrer Leistungsbeurteilung berücksichtigt. Bei einem BIP kooperieren mindestens drei Hochschulen miteinander und bieten ein Intensivprogramm mit virtueller Komponente zu einem bestimmten Thema an. Ihr Studiengang informiert Sie falls ein solches Intensivprogramm angeboten wird und Sie sich bewerben können.
Graduiertenpraktikum Nutzen Sie das Graduiertenprogramm von ERASMUS+, um im ersten Jahr nach Ihrem Abschluss mit einem Praktikum im Ausland Ihren Berufseinstieg vorzubereiten. Das Praktikum muss inhaltlich mit Ihrem Studium zusammenhängen. Für eine Förderung des Graduiertenpraktikums ist eine Bewerbung im International Office vor Abschluss des Studiums erforderlich. Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der/die Verfasser*in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Internationale Wochen Nutzen Sie die Gelegenheit, an Internationalen Wochen unserer Partnerhochschulen teilzunehmen. Informationen zu aktuellen Veranstaltungen erhalten Sie bei den Studiengängen und im International Office. Das INUAS Netzwerk veranstaltet regelmäßig Winter und Summer Schools in Zürich und München. Die Auswahl und Anmeldung erfolgt über die Studiengänge und die ausgewählten Studierenden erhalten als Unterstützung einen FH-internen Zuschuss.
Double und Joint Degree Programme Das Masterprogramm Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit schließt mit einem Joint Degree sechs europäischer Hochschulen ab. Ein mehrwöchiger verpflichtender Studienaufenthalt an einer der Partnerhochschulen dient dazu, die fachlichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern. Im Bachelorstudium Ergotherapie können Studierende an dem „FAB-elhaften“ Semester teilnehmen. Die Lehrveranstaltungen des 6. Semesters werden dabei in Finnland, Belgien und Österreich absolviert. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Doppeldiplom zu erwerben. Der Praktikumsteil des Semesters wird über das ERASMUS+ Programm gefördert.
Sind Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2021/22 möglich und förderbar? Ja, die FH Campus Wien möchte Mobilität auch im Studienjahr 2022/23 ermöglichen. Bewerbungsphasen und Nominierungen werden daher von uns wie gewohnt durchgeführt.Für die Planung des Aufenthalts bitten wir Sie, die Reisehinweise des Österreichischen Außenministeriums zu beachten. Warten Sie mit Buchungen immer so lange wie möglich zu, da es auch zu einer Absage von Seiten der Gasthochschule kommen kann, und buchen Sie mit Stornierungsoption. Informieren Sie sich vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen im Gastland und halten Sie sich an die dortigen Regelungen.Das Förderprogramm ERASMUS+ hat ebenfalls Informationen zu Mobilitäten während Covid-19 herausgegeben. Gerne berät Sie das International Office bei Fragen.
Ich habe einen Auslandsaufenthalt geplant, möchte diesen aber aufgrund der Entwicklungen nun doch nicht antreten. Was muss ich tun? Bitte schicken Sie eine kurze E-Mail an Julia Kovacs und Ihre/n Internationalen Koordinator*in am Studiengang. Der Aufenthalt wird dann annulliert und wir informieren Sie über alle notwendige Schritte.
Ich bin im Ausland und die Reisewarnstufe meines Gastlandes verschlechtert sich. Was soll ich tun? Wenn Sie sich im Gastland nicht mehr sicher fühlen, können Auslandsaufenthalte abgebrochen werden. Wichtig ist, dass Sie alle involvierten Personen (Internationale Koordinator*innen, Gasthochschule bzw. Praktikumsstelle, und das International Office) umgehend informieren. Bei ERASMUS+ gilt außerdem, dass bei einer Verschlechterung der Situation die Regelung der Force Majeure (höhere Gewalt) angewendet wird (nähere Informationen finden Sie hier). Studierende, die als Freemover oder mit anderen Förderprogrammen im Ausland sind, wenden sich bitte an das International Office.
Ich kehre von einem Auslandsaufenthalt zurück. Was muss ich beachten? Informieren Sie sich vor der Rückreise beim Innenministerium über die aktuellen Regelungen bei der Einreise in Österreich. Sollten Symptome auftreten, kontaktieren Sie die Gesundheitshotline 1450 zur weiteren Vorgehensweise. Für allgemeine Infos wenden Sie sich an die Hotline 0800 555 621. Informieren Sie Ihren Studiengang bzw. Ihre*n Vorgesetzte*n per Mail oder telefonisch über eine mögliche Abwesenheit. Bitte reichen Sie nach der Rückkehr die Abschlussdokumente bei Ihrer*m Fördergeber*in ein, damit der Aufenthalt abgerechnet werden kann. Für ERASMUS+ Studierende finden Sie die aktuellen Regelungen auf der Seite des ÖAD.
Weitere Informationen Weitere Informationen, die auch laufend aktualisiert werden, erhalten Sie auf folgenden Seiten:Außenministerium (Reiseinformationen, Reisewarnungen, Reiseregistrierung)ÖAD Hochschulbildung – aktuelle Informationen zum ERASMUS+ Programm und COVID-19ÖAD allgemeine Informationen und Link zum ERASMUS Referat Wien
ERASMUS+ Das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union fördert Studienaufenthalte, Praktika und Graduiertenpraktika in in Programmländer (EU27, Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei) und Partnerländer (weltweit).Ein ERASMUS+ Studium ist an einer Partneruniversität des Studiengangs möglich. Die Voraussetzungen für einen Förderbezug sind:Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Monaten bis zu maximal 12 MonatenAnrechenbare Lehrveranstaltungen (Empfehlung 30 ECTS pro Semester)Ein ERASMUS+ Praktikum und Graduiertenpraktikum kann bei einem Unternehmen im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Monaten bis maximal 12 MonatenGenehmigung der Praktikumsstelle durch den StudiengangBei Graduiertenpraktika: Bewerbung vor Abschluss und Absolvierung des Praktikums innerhalb von 12 Monaten nach dem AbschlussKurzzeitmobilität Jeder Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland (min. 2 Monate) kann mit einer virtuellen Komponente (Teilnahme an einem Online-Lehrprogramm) kombiniert werden. Eine ERASMUS+ Kurzzeitmobilität mit verpflichtender virtueller Komponente kann an einer Partneruniversität des Studiengangs oder bei einem Unternehmen im öffentlichen oder privaten Bereich durchgeführt werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:Studierende*r kann aus unterschiedlichen Gründen an keinem mindestens 2-monatigen Auslandsaufenthalt teilnehmen. Konkret können sich folgende Studierende bewerben: Berufstätige über der GeringfügigkeitsgrenzeStudierende die mit ihrem/n Kind/ern mobil werdenStudierende mit chronischer Krankheit oder BehinderungAufenthaltsdauer von mindestens 5 bis maximal 30 TageAnrechenbares virtuelles Lehr- und Lernprogramm (mind. 3 ECTS) Eine ERASMUS+ Kurzzeitmobilität im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) kann an einer Partnerhochschule des Studiengangs durchgeführt werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:Formalisiertes Programm an einer Partnerhochschule des StudiengangsAufenthaltsdauer von mindestens 5 bis maximal 30 TageAnrechenbares virtuelles Lehr- und Lernprogramm (mind. 3 ECTS) Auswahlkriterien für eine Erasmus+ Förderung:Um eine Erasmus+ Förderung zu beziehen, ist es notwendig, dass sich Studierende fristgerecht und mit einer vollständigen Bewerbung im International Office bewerben. Das Auswahlverfahren besteht aus 2 Schritten:Zuerst wird die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt vom Studiengang genehmigt – hierbei wird entschieden, ob der*die Studierende für einen Auslandsaufenthalt in Frage kommt und es erfolgt eine Zuteilung zu den Partnerhochschulen basierend auf den verfügbaren Plätzen.Im 2. Schritt entscheidet sich, ob der*die Studierende nach Verfügbarkeit der Mittel in das Förderprogramm aufgenommen wird.Für beide Entscheidungen werden folgende Kriterien für die Auswahl herangezogen:Motivationsschreiben: Darlegung der Motivation für einen Auslandsaufenthalt, persönlicher Mehrwert und Mehrwert für das Studium/Berufsfeld, Erwartungen an den Auslandsaufenthalt, das Land und die Partnerhochschule bzw. PraktikumsstelleLebenslauf: frühere Praktika, soziales bzw. hochschulisches Engagement (z.B.: Buddy-Tätigkeit im Studiengang, bei der ÖH, im International Officeetc.)Studienerfolg und Studienverlauf: Notendurchschnitt aus den letzten beiden Semestern; höhere Semester bzw. Masterstudierende im letzten Jahr werden bei der Bewerbung bevorzugtSprachkenntnisse (Unterrichts- und/oder Landessprache) Erasmus+ Mobilitäten in PartnerländerIm Erasmus+ Programm 2021-27 kann die FH Campus Wien nach Maßgabe der Fördermittel auch eine kleine Anzahl an Studierenden- und Praktikumsaufenthalte in Partnerländer (weltweit) finanzieren. Da die Fördermittel begrenzt sind, kommen hier neben der fristgerechten und vollständigen Abgabe der Bewerbung im International Office und der Zustimmung des Studiengangs zum Auslandsaufenthalt zusätzliche Auswahlkriterien in folgender Reihenfolge zur Anwendung:Gesamtnotendurchschnitt zum Zeitpunkt der Bewerbung (mindestens 2,0)Das Motivationsschreiben muss klar darlegen, wie der Auslandsaufenthalt zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung beiträgt und wird vom International Office und dem Studiengang bewertetZeitpunkt des Auslandsaufenthalts im Studium (höhere Semester werden vorgereiht, Aufenthalte von Masterstudierenden im letzten Studienjahr werden bevorzugt)Studierendenaufenthalte, die der langfristigen Erweiterung unseres Netzwerks dienen, werden vor Praktikumsaufenthalten gereihtBezahlte Praktika werden nicht gefördertGraduiertenpraktika in Partnerländern bzw. in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich werden nach dem 31. Mai 2023 nur gefördert, wenn es genügend Budgetmittel gibtBewerbungen ohne fixe Praktikumsstelle werden nachgereiht und können nur nach Maßgabe der Mittel berücksichtigt werdenPro Studienjahr gibt es für die Schweiz bzw. das Vereinigte Königreich insgesamt max. 2 Plätze. Mobilitäten in die Schweiz sollten daher, wenn möglich, über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) durchgeführt werdenHinweis Vereinigtes Königreich: Bis zum 31. Mai 2023 werden Mobilitäten in das Vereinigte Königreich über das Erasmus+ Programm 2014-2020 gefördert, solange genügend Fördermittel vorhanden sind. ERASMUS+ Top-Up Green Travel Top-Up Teilnehmer*innen am ERASMUS+ Förderprogramm, die umweltfreundlich aus Österreich zum Ort der Gastinstitution an- und auch wieder abreisen, können ein Green Travel Top-Up beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung in Höhe von 50,00 EUR. Zudem können bis zu vier zusätzliche Reisetage gefördert werden. Als umweltfreundliche Verkehrsmittel zählen Bus und Bahn. Die entsprechenden Nachweise (Tickets) sind nach Ende des Aufenthalts zu erbringen. Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen Teilnehmer*innen am ERASMUS+ Förderprogramm mit geringeren Chancen auf Langzeitmobilität erhalten zusätzlich zum monatlichen Mobilitätszuschuss einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250,00 EUR pro Monat. Teilnehmer*innen am ERASMUS+ Förderprogramm mit geringeren Chancen auf Kurzzeitmobilität erhalten zusätzlich zum Mobilitätszuschuss einen pauschalen Aufstockungsbetrag in Höhe von 100,00 EUR bzw. 150,00 EUR (abhängig von Aufenthaltsdauer). Die entsprechenden Nachweise sind vor Antritt des Auslandsaufenthalts zu erbringen. Für das Studienjahr 2022/23 gelten folgende Studierendengruppe als Studierende mit geringeren Chancen: - Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Krankheit - Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen
Das Marshall-Plan Stipendium Die Marshall-Plan-Stiftung fördert Forschungsaufenthalte an Universitäten in den USA von Studierenden technischer und naturwissenschaftlicher Studiengänge. Für das Stipendium ist ein Forschungsantrag über das International Office zu stellen. Es werden Aufenthalte ab 90 Tagen und bis zu 12 Monaten gefördert. Der Forschungsplatz an einer US-Universität ist von dem/der Studierenden selbst zu organisieren. Eventuell anfallende Studiengebühren sind ebenfalls selbst zu tragen.Nähere Informationen zum Stipendium erhalten Sie bei der Austrian Marshall Plan Foundation und im International Office.
SEMP Über die Schweizer Partnerhochschulen der Studiengänge können Studierende ein Semester in der Schweiz studieren oder ein Praktikum absolvieren. Der Mindestaufenthalt beträgt bei einem Praktikum 2 Monate, bei einem Studienaufenthalt 3 Monate. Die Förderung kann für maximal 12 Monaten bezogen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm liegt bei den Partnerhochschulen.
MOVE – die Freemover-Förderung Freemover-Studierende können sich um den FH-internen Zuschuss MOVE bewerben. Der Zuschuss wird für jene Studierende und Länder gewährt, für die es keine anderen Fördermöglichkeiten gibt. Für den Bezug von MOVE gelten folgende Förderbedingungen:Aufenthaltsdauer von 2 Monaten (Praktikum) bzw. 3 Monaten (Studium) bis zu 12 MonatenAnrechenbarkeit der absolvierten Lehrveranstaltungen bzw. des Praktikums
Global Social Dialog Praktika Die Austrian Development Agency ist Fördergeber*in des Global Social Dialog-Praktikaprogramms für Studierende der Sozialen Arbeit. Das Programm besteht aus einer mehrtägigen, verpflichtenden Seminarreihe zur Vor- und Nachbereitung und einem 15-wöchigen Praktikum in Afrika, Asien, oder Lateinamerika. Alle Informationen zur Anmeldung und Durchführung des Programms finden Sie auf der Website des Projekts.
Weitere Fördermöglichkeiten Bezieher*innen der österreichischen Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums können bei der Stipendienstelle um eine zusätzliche Beihilfe für ein Auslandsstipendium ansuchen. Bei Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist der Antrag verpflichtend zu stellen. Nähere Informationen zum Bezug des Auslandsstipendiums erhalten Sie bei der Stipendienstelle.Einige Bundesländer unterstützen Studierende finanziell bei einem Auslandsaufenthalt. Beispiele dafür sind das TOP Stipendium des Landes Niederösterreich, das Vorarlberg Stipendium oder das Gusenbauer Stipendium in Kärnten. Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten der einzelnen Bundesländer.Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung bietet den umfangreichsten Überblick über Fördermöglichkeiten. Die Datenbank listet Förderungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
> Mag.a Mag.a Julia Kovacs, BA Mobilitätskoordination Outgoing T: +43 1 606 68 77-6157julia.kovacs@fh-campuswien.ac.at
Applied Life Sciences Bioengineering Bioinformatik Biotechnologisches Qualitätsmanagement BioverfahrenstechnikElisabeth Holzmann, Bakk.techn. T: +43 1 6066877 - 3606elisabeth.holzmann@fh-campuswien.ac.at Molekulare Biotechnologie FH-Prof. Dr. Paul Watson T: +43 1 606 68 77-3502paul.watson@fh-campuswien.ac.atVerpackungstechnologie Packaging Technology and Sustainability Dr.in Mary Grace Wallis T: +43 1 606 68 77-3513mary.wallis@fh-campuswien.ac.at
Bauen und Gestalten Bauingenieurwesen – BaumanagementArchitektur – Green BuildingFH-Prof. Mag. Dr. Manfred SteinerT: +43 1 606 68 77-2210manfred.steiner@fh-campuswien.ac.at
Gesundheitswissenschaften Biomedizinische AnalytikSusanne Bauer-Mitlinger T: +43 1 606 68 77-4110susanne.bauer-mitlinger@fh-campuswien.ac.at DiätologieAnna Tritscher T: +43 1 606 68 77-4213anna.tritscher@fh-campuswien.ac.at ErgotherapiePetra Schwab (Studierendenmobilität) T: +43 1 606 68 77-4316petra.schwab@fh-campuswien.ac.atHermine August-Feicht, MAS (Lehrendenmobilität und Verträge) T: +43 1 606 68 77-4310hermine.august-feicht@fh-campuswien.ac.at HebammenIlse Steininger, MSc T: +43 1 606 68 77-4418ilse.steininger@fh-campuswien.ac.at Logopädie - Phoniatrie - AudiologieDr.in Verena Geweßler T: +43 1 606 68 77-4517verena.geweszler@fh-campuswien.ac.atOrthoptikClaudia Ecker, BSc MBA T: +43 1 606 68 77-4610claudia.ecker@fh-campuswien.ac.at PhysiotherapieMag.a Silke Gruber, MMSPhty T: +43 1 606 68 77-4718silke.gruber@fh-campuswien.ac.atMonika Zajicek (Studierendenmobilität Outgoing) T: +43 1 606 68 77-4745monika.zajicek@fh-campuswien.ac.atKatarina Sadovnik (Lehrendenmobilität) T: +43 1 606 68 77-4731katarina.sadovnik@fh-campuswien.ac.at RadiologietechnologieChristoph Kamp, BSc T: +43 1 606 68 77-4823christoph.kamp@fh-campuswien.ac.at
Angewandte Pflegewissenschaft Gesundheits- und KrankenpflegeFH-Prof.in Mag.a Sabine SchweigerT: +43 1 606 68 77-4011sabine.schweiger@fh-campuswien.ac.at
Soziales Soziale ArbeitMag.a Isabell Darabi T: +43 1 606 68 77 – 3103Isabell.darabi@fh-campuswien.ac.at Mag.a (FH) Doris Stephan T: +43 1 606 68 77-3111doris.stephan@fh-campuswien.ac.at Sozialmanagement in der Elementarpädagogik Kinder- und Familienzentrierte Soziale ArbeitFlorian Toifl, BA T: +43 1 606 68 77-3235florian.toifl@fh-campuswien.ac.at Sozialraumorientierte und Klinische Soziale ArbeitStefanie Dachs, BA T: +43 606 68 77-3306stefanie.dachs@fh-campuswien.ac.at Sozialwirtschaft und Soziale ArbeitMag.a Mag.a Catharina Peric T: +43 1 606 68 77-3205catharina.peric@fh-campuswien.ac.at
Technik Angewandte Elektronik FH-Prof. DI Gerhard Engelmann T: +43 1 606 68 77-2112gerhard.engelmann@fh-campuswien.ac.at Technisches ManagementFH-Prof. DI Herbert Paulis T: +43 1 606 68 77-2124herbert.paulis@fh-campuswien.ac.atHigh Tech Manufacturing Sebastian Geyer, BSc MSc T: +43 1 606 68 77-2313sebastian.geyer@fh-campuswien.ac.at Computer Science and Digital Communications Informationstechnologien und Telekommunikation FH-Prof. DI Thomas Fischer T: +43 1 606 68 77-2136thomas.fischer@fh-campuswien.ac.at
Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit, Politik Public ManagementMag.a Natalia Hartmann T: +43 1 606 68 77-3813natalia.hartmann@fh-campuswien.ac.at