Studienbeihilfe Auf ein Stipendium der Studienbeihilfenbehörde besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Kriterien erfüllt sind. Hauptkriterium für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist das Einkommen der Eltern. Die Voraussetzung für ein Selbsterhalterstipendium sind vier Jahre eigene Berufstätigkeit.Anspruch habenSozial bedürftige StudierendeSelbsterhalter*innenAuslandsstipendiat*innenStudierende mit KindernVoraussetzungEinhaltung der Studienzeit: Mindeststudiendauer plus ein ToleranzsemesterGünstiger Studienerfolg (30 ECTS im Studienjahr)sozial förderungswürdigZuverdienstgrenze von € 8.000,- pro KalenderjahrDie Höhe der Studienbeihilfe beträgt zwischen € 5,- und max. € 475,- monatlich.Anspruch auf max. € 679,- Euro monatlich haben Studierendedie aufgrund der Entfernung am Studienort wohnen müssenderen Eltern verstorben sinddie ein Selbsterhalter*innen-Stipendium beziehenBei Bezug der Studienbeihilfe erhalten die Studierenden den Studienbeitrag von € 376,36 Euro zurück erstattet.Hier können Sie Ihre Studienbeihilfe selbst berechnen:www.stipendienrechner.atWeitere Informationen und den Antrag finden Sie aufwww.stipendium.at
Wohnbeihilfe Wenn Sie in Wien wohnhaft und gemeldet sind, können Sie bei der MA 50 der Stadt Wien einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen.VoraussetzungenStaatsbürgerschaftFamilien- bzw. HaushaltsgrößeFamilien- bzw. HaushaltseinkommenWohnungsgrößeWohnungsaufwand
Familienbeihilfe Anspruchsdauerbis zum vollendeten 24. Lebensjahrbis zum 25. Lebensjahr bei Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft oder bei erheblicher BehinderungWenn Sie die Mindeststudiendauer überschreiten, bleibt der Anspruch auf Familienbeihilfe noch für ein Toleranzsemester aufrecht. Ein Studienwechsel ist zwei Mal zulässig, wenn der Wechsel spätestens in der Zulassungsfrist des 3. Semesters erfolgt.LeistungsnachweisAcht Semesterwochenstunden (16 ECTS) nach dem ersten StudienjahrBei Diplomprüfung das entsprechende ZeugnisDie Verdienstgrenze liegt bei € 10.000,- jährlich aus unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung. Den Antrag auf Familienbeihilfe stellen Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Leistungsstipendium der FH Campus Wien Voraussetzung für den Erhalt eines Leistungsstipendiums ist ein Notendurchschnitt von ≤ 2,00 (auf zwei Kommastellen gerundet). Für die Berechnung werden die Studienleistungen des Studienjahres herangezogen. Die Höhe des Stipendiums beträgt rund € 1.000,-, ist jedoch abhängig von der Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen. Die Koordinationsstelle für das Leistungsstipendium ist der jeweilige Studiengang.