Studienbeihilfe Auf ein Stipendium der Studienbeihilfenbehörde besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Kriterien erfüllt sind. Hauptkriterium für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist das Einkommen der Eltern. Die Voraussetzung für ein Selbsterhalterstipendium sind vier Jahre eigene Berufstätigkeit. Anspruch haben Sozial bedürftige Studierende Selbsterhalter*innen Auslandsstipendiat*innen Studierende mit Kindern Voraussetzung Einhaltung der Studienzeit: Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester Günstiger Studienerfolg (30 ECTS im Studienjahr) sozial förderungswürdig Zuverdienstgrenze von € 8.000 pro Kalenderjahr Die Höhe der Studienbeihilfe beträgt zwischen 5 Euro und max. 475 Euro monatlich. Anspruch auf max. 679 Euro monatlich haben Studierende die aufgrund der Entfernung am Studienort wohnen müssen deren Eltern verstorben sind die ein Selbsterhalter*innen-Stipendium beziehen Bei Bezug der Studienbeihilfe erhalten die Studierenden den Studienbeitrag von 376,36 Euro zurück erstattet. Hier können Sie Ihre Studienbeihilfe selbst berechnen:www.stipendienrechner.atWeitere Informationen und den Antrag finden Sie auf www.stipendium.at
Wohnbeihilfe Wenn Sie in Wien wohnhaft und gemeldet sind, können Sie bei der MA 50 der Stadt Wien einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen. Voraussetzungen Staatsbürgerschaft Familien- bzw. Haushaltsgröße Familien- bzw. Haushaltseinkommen Wohnungsgröße Wohnungsaufwand
Familienbeihilfe Anspruchsdauer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr bei Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft oder bei erheblicher Behinderung Wenn Sie die Mindeststudiendauer überschreiten, bleibt der Anspruch auf Familienbeihilfe noch für ein Toleranzsemester aufrecht. Ein Studienwechsel ist zwei Mal zulässig, wenn der Wechsel spätestens in der Zulassungsfrist des 3. Semesters erfolgt. Leistungsnachweis 8 Semesterwochenstunden (16 ECTS) nach dem ersten Studienjahr Bei Diplomprüfung das entsprechende Zeugnis Die Verdienstgrenze liegt bei 10.000 Euro jährlich aus unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung. Den Antrag auf Familienbeihilfe stellen Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Leistungsstipendium der FH Campus Wien Voraussetzung für den Erhalt eines Leistungsstipendiums ist ein Notendurchschnitt von ≤ 2,00 (auf zwei Kommastellen gerundet). Für die Berechnung werden die Studienleistungen des Studienjahres herangezogen. Die Höhe des Stipendiums beträgt rund 1.000 Euro, ist jedoch abhängig von der Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen. Die Koordinationsstelle für das Leistungsstipendium ist der jeweilige Studiengang.