Ich möchte studieren. Brauche ich eine Nostrifizierung? Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium ist die Nostrifizierung grundsätzlich nicht erforderlich.
Welche Unterlagen benötige ich? Alle Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Abschluss- bzw. Diplomurkunde immer im Original.Von fremdsprachigen Urkunden sind autorisierte deutsche oder englische Übersetzungen vorzulegen.Sämtliche ausländische Dokumente müssen, sofern dies nach internationalen Vereinbarungen erforderlich ist, ordnungsgemäß beglaubigt sein. (siehe Frage: Was ist eine Beglaubigung?)1. Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin*des Antragstellers in Österreich erforderlich ist2. Lebenslauf (kurz, mit besonderer Berücksichtigung des bisherigen Bildungsganges)3. Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten4. Staatsbürgerschaftsnachweis5. Reisepass oder Lichtbildausweis6. Reifezeugnis/Maturazeugnis7. Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades8. möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Curriculum, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen, ...9. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, für den Bachelorstudiengang "Logopädie – Phoniatrie – Audiologie" mindestens C2-Niveau), insbesondereReifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen AuslandschuleErfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten"ÖSD Zertifikat B2" des Österreichischen Sprachdiploms DeutschTestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache – mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen"Goethe-Zertifikat B2" des Goethe-Institutstelc Deutsch "telc Deutsch B2" oder "telc Deutsch B2 + Beruf"Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite StufeDeutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH-2
Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, wann ich die Nostrifizierung einreichen muss? Nein, ein Antrag auf Nostrifizierung kann unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vorgelegt werden können, jederzeit gestellt werden.
An wen kann ich mich wenden? Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird gebeten, Anfragen bevorzugt per E-Mail zu stellen.Kontakt:nostrifizierung@fh-campuswien.ac.at T: +43 1 606 68 77-2505
Wie läuft das Verfahren ab? 1. Schritt: Antragsteller*in: Abgabe Unterlagen 2. Schritt: Antragsteller*in: Rechnungsbegleichung 3. Schritt: FH Campus Wien: Prüfung der Dokumente4. Schritt: Antragsteller*in/FH Campus Wien: Kompetenzeinschätzung5. Schritt: FH Campus Wien: Erstellung des Gutachtens6. Schritt: FH Campus Wien: Versand des Gutachtens im Rahmen der Verständigung zur Beweisaufnahme7. Schritt: Antragsteller*in: Stellungnahme zum Gutachten 8. Schritt: FH Campus Wien: Bescheid9. Schritt: FH Campus Wien: Versand des Bescheids10. Schritt: Antragsteller*in: Beschwerdemöglichkeit 11. Schritt: Antragsteller*in: Bei positiv bedingtem Bescheid: Meldung beim Studiengang zur Absolvierung der Kompensationsmaßnahmen
Welche Leistungen muss ich erbringen? Sollte das Verfahren positiv bedingt beendet werden, sind einzelne Lehrveranstaltungen/ Praktika/ Seminare etc. zu absolvieren. Die genaue Anzahl der zu absolvierenden Kompensationsmaßnahmen ist individuell und kann im Vorhinein nicht angegeben werden.
Ich habe meine Sekundarschulausbildung/Matura abgeschlossen. An wen kann ich mich wenden? Folgende Homepage kann Ihnen bei der Suche der richtigen Kontaktstelle helfen:https://www.berufsanerkennung.at/