Studiensystem

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Studiensystem in Österreich aufgebaut ist, welche Studienabschlüsse Sie erwerben können und welche Organisationsformen Ihnen an der FH Campus Wien zur Auswahl stehen.


Bachelor, Master und Co.

Das akademische Bildungsangebot ist durch ein dreistufiges System gekennzeichnet, welches unter dem Begriff Bologna-Struktur bekannt ist. Es besteht aus Bachelor,- Master,- und Doktoratsstudium/PhD. Hinzu kommen  im Sinne des lebenslangen Lernens – auch außerordentliche Studien und akademische Hochschullehrgänge zur Weiterbildung.

Im Jahr 2021 erfolgte im Rahmen der Weiterbildungsreform1 die Angleichung der außerordentlichen Bachelor- und Masterstudien der hochschulischen Weiterbildung an die Bologna-Struktur. Die akademischen Grade, welche nach Abschluss von außerordentlichen Studien verliehen werden, sind gleichwertig mit jenen, welche nach dem Abschluss ordentlicher Studien verliehen werden. Damit ist nunmehr eine Durchlässigkeit zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studien gegeben.

ECTS

Durch das Leistungspunktesystem ECTS (European Credit Transfer System) sind akademische Abschlüsse international vergleichbar. Dadurch wird die internationale Mobilität für Studierende, Forschende und Lehrende erleichtert.

Kosten

Die Studienplätze der ordentlichen Studien sind bundesfinanziert. Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester2. Darüber hinaus ist der ÖH-Beitrag sowie ein Kostenbeitrag (bis zu € 83,– je nach Studiengang bzw. Jahrgang) für zusätzliche Aufwendungen rund ums Studium zu bezahlen. Außerordentliche Studien und akademische Hochschullehrgänge werden in der Regel frei finanziert, wodurch üblicherweise ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten ist. Informationen zur Beitragshöhe finden Sie auf der jeweiligen Studien-/Lehrgangsseite. Unter Förderungen und Stipendien finden Sie weitere Hinweise.

1Mit 1. Oktober 2021 trat das sog. Hochschullegistikpaket in Kraft, jenes Reformpaket, mit welchem einheitliche Rahmenbedingungen für die gesamte hochschulische Weiterbildung geschaffen wurden; die neuen Regelungen in der Weiterbildung sind für Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten anwendbar. 

2Der Studienbeitrag für Studierende aus Drittstaaten beträgt € 727,- pro Semester.


Studienarten im Detail

Ordentliche Studien

Bachelorstudium

Bachelorstudiengänge dauern in der Regel sechs Semester und bieten Studierenden eine praxisorientierte akademische Ausbildung, in der sie auch ein Berufspraktikum absolvieren. Der Vorteil für die Studierenden: Sie können bereits nach drei Jahren Studium als Akademiker*in in einen Job einsteigen. Die Studien umfassen 180 ECTS-Credits und schließen mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (BA) oder Bachelor of Science (BSc) ab.

Bachelorstudiengänge werden in den Organisationsformen Vollzeit, berufsbegleitend und verlängert berufsbegleitend angeboten. Bei Letzterem verlängert sich die Studiendauer von sechs auf acht Semester. Die berufsbegleitenden Organisationsformen ermöglichen die Ausübung einer (Teilzeit-)Beschäftigung. Eine Berufstätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für ein Studium. Welche Organisationsform bei dem von Ihnen gewünschten Bachelorstudium zur Verfügung steht, sehen Sie in der Studien- und Lehrgangsübersicht.

Masterstudium

Masterstudiengänge können von Interessent*innen, die einen Bachelorabschluss oder ein entsprechendes Diplom vorweisen, absolviert werden. Sie dauern vier Semester und qualifizieren die Absolvent*innen für ein weiterführendes Doktorats-/PhD-Studium. Die Studien umfassen 120 ECTS-Credits und schließen mit dem akademischen Grad Master of Arts (MA) oder Master of Science (MSc) ab. 

Unsere Masterstudiengänge sind überwiegend berufsbegleitend organisiert, um so eine Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen. Eine Berufstätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für ein Studium. Entdecken Sie unser Masterangebot in der Studien- und Lehrgangsübersicht.

Doktoratsstudium/PhD

Ein Doktoratsstudium bzw. PhD-Studium ist grundsätzlich sowohl im Anschluss an ein ordentliches Masterstudium als auch an ein außerordentliches Masterstudium möglich. Die jeweiligen Zulassungen regeln die Hochschulen individuell. Die FH Campus Wien unterstützt bei der Anbahnung und Abwicklung – gemeinsam mit Universitäten –  von Doktorats-/PhD-Studien. Kontaktieren Sie unser Doktoratsservice für nähere Details.

Außerordentliche Studien

Außerordentliches Bachelorstudium (a.o. Bachelorstudium)

Das a.o. Bachelorstudium ist ein Studium der Weiterbildung, welches 180 ECTS-Credits umfasst und in der Regel sechs Semester dauert. Unsere Weiterbildungsprogramme finden Sie in der Studien- und Lehrgangsübersicht.

Folgende akademischen Grade können nach Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums erlangt werden:

  • Bachelor of Arts (Continuing Education) | BA (CE)
    Voraussetzung für die Zulassung zu einem a.o. Bachelorstudium mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (Continuing Education)“ ist der Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges geforderten Voraussetzungen und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung. An dieses Studium können Sie sowohl ein ordentliches Masterstudium als auch ein außerordentliches Masterstudium anschließen.
  • Bachelor of Engineering (Continuing Education) | BEng (CE)
    Voraussetzung für die Zulassung zu einem a.o. Bachelorstudium mit dem Abschluss „Bachelor of Engineering (Continuing Education)“ ist der Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges geforderten Voraussetzungen und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung. An dieses Studium können Sie sowohl ein ordentliches Masterstudium als auch ein außerordentliches Masterstudium anschließen.
  • Bachelor of Science (Continuing Education) | BSc (CE)
    Voraussetzung für die Zulassung zu einem a.o. Bachelorstudium mit dem Abschluss „Bachelor of Science (Continuing Education)“ ist der Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges geforderten Voraussetzungen und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung. An dieses Studium können Sie sowohl ein ordentliches Masterstudium als auch ein außerordentliches Masterstudium anschließen.
  • Bachelor Professional | BPr
    Bachelorstudien im Bereich der beruflichen Höherqualifizierung und in Kooperation mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor Professional“ ab. Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelor Professional-Programm ist eine einschlägige formale berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; die Allgemeine Universitätsreife ist nicht zwingend erforderlich. Wenn es das Curriculum erfordert, können unter Umständen Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden. An dieses Studium können Sie sowohl ein ordentliches Masterstudium als auch ein außerordentliches Masterstudium anschließen.

Außerordentliches Masterstudium (a.o. Masterstudium)

Das a.o. Masterstudium ist ein Studium der Weiterbildung, welches 120 ECTS-Credits umfasst und in der Regel vier Semester dauert. Der Arbeitsaufwand kann in Ausnahmefällen auch weniger als 120 ECTS-Credits betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist. Personen mit Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums stehen grundsätzlich Doktoratsstudien/PhD-Studien offen. Die inhaltlichen Kriterien zur Zulassung regeln die Hochschulen individuell. Unsere Weiterbildungsprogramme finden Sie in der Studien- und Lehrgangsübersicht.

Folgende akademische Grade können nach Abschluss eines a.o. Masterstudiums erlangt werden:

  • Master of Arts (Continuing Education) | MA (CE)
    Das a.o. Masterstudium mit dem Abschluss „Master of Arts (Continuing Education)“ kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung. 
  • Master of Engineering (Continuing Education) | MEng (CE)
    Das a.o. Masterstudium mit dem Abschluss „Master of Engineering (Continuing Education)“ kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung. 
  • Master of Science (Continuing Education) | MSc (CE)
    Das a.o. Masterstudium mit dem Abschluss „Master of Science (Continuing Education) kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden. Der Zusatz Continuing Education im Abschlussgrad, welcher abgekürzt CE lautet, kennzeichnet das Studium als Studium der Weiterbildung.
  • Master Professional | MPr
    Masterstudien im Bereich der beruflichen Höherqualifizierung und in Kooperation mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung schließen mit dem akademischen Grad Master Professional ab. Das Master Professional-Programm kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden.
  • Master of Business Administration | MBA
    Der akademischen Grad „Master of Business Administration“ wird nach Abschluss eines a.o. Masterstudiums im Bereich Business Administration erlangt. Das Programm kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden. Alternativ kann für Programme mit 120 ECTS im Curriculum auch lediglich eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.
  • Executive Master of Business Administration | EMBA
    Der akademischen Grad „Executive Master of Business Administration“ wird nach Abschluss eines a.o. Masterstudiums im Bereich Business Administration erlangt. Das Programm kann von Interessent*innen, die über einen Bachelorabschluss (eines ordentlichen oder eines außerordentlichen Studiums) und über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, absolviert werden. Alternativ kann für Programme mit 120 ECTS im Curriculum auch lediglich eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.
  • Master of Laws | LL.M
    Gemäß Fachhochschulgesetz gibt es zusätzlich zu den oben angeführten Abschlüssen von a.o. Masterstudien auch das a.o. Masterstudium im Bereich „Recht“ mit dem Abschluss „Master of Laws“; LL.M.

Akademische Hochschullehrgänge

Ein Akademischer Hochschullehrgang umfasst mindestens 60 ECTS-Credits und schließt üblicherweise mit der Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ sowie darauffolgend einem Zusatz, welcher die Inhalte des jeweiligen Hochschullehrganges charakterisiert, ab. Die Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Programm, im Regelfall ist die Universitätsreife Zugangsvoraussetzung, in anderen Fällen ist der Zugang mit einschlägiger beruflicher Qualifikation und/oder einschlägiger Berufserfahrung möglich (Zusatzprüfungen können vorgesehen werden).

Akademische Hochschullehrgänge sind berufsbegleitend organisiert, um so eine Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen. Entdecken Sie unsere akademischen Hochschullehrgänge in der Studien- und Lehrgangsübersicht.


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