Als Zugangsvoraussetzungen gelten folgende Abschlüsse und Qualifikationen:
Allgemeine Hochschulreife
- Reifezeugnis einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder
- Reifezeugnis einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) oder
- Berufsreifeprüfung oder
- gleichwertiges ausländische Zeugnis
Ein ausländisches Zeugnis gilt als gleichwertig, wenn es völkerrechtlich vereinbart ist oder nostrifiziert wurde. Die Studiengangsleitung kann ein Zeugnis im Einzelfall anerkennen.
Personen mit nicht deutscher Muttersprache müssen bis Studienbeginn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1 nachweisen.
Studienberechtigungsprüfungen
Studienberechtigungsprüfungen der folgenden universitären Studienrichtungen werden zur Zulassung anerkannt:
- Medizinische Studienrichtungen
- Medizin
- Zahnmedizin
- Veterinärmedizin
- Naturwissenschaftliche Studienrichtungen
- Biologie
- Biologie und Umweltkunde
- Chemie
- Ernährungswissenschaften
- Pharmazie
- Psychologie
- Sportwissenschaft
- UF Chemie
- UF Haushaltsökonomie und Ernährung
- UF Bewegung und Sport
Studienberechtigungsprüfungen, denen der Nachweis der geforderten Fremdsprache fehlt (Englisch Niveaustufe B2), werden anerkannt, wenn spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns die geforderten Fremdsprachenkenntnisse durch eine Prüfung bei einer anerkannten Ausbildungseinrichtung nachgewiesen werden.
Relevante bzw. einschlägige berufliche Qualifikation
- Als relevante einschlägige berufliche Qualifikationen können Abschlüsse folgender Qualifikationsniveaus zugrunde gelegt werden:
- Lehrberufsgruppen
- Berufsbildende Mittlere Schulen
- Mittlere Gesundheitsberufe
- Sonstige Qualifikationen
Diese müssen neben dem positiven Berufsabschluss unterschiedliche Zusatzprüfungen, wie folgt dargestellt, nachweisen:
- Lehrberufe
- z.B. Gewerbliche Masseur*in, Drogist*in, Fitnessbetreuer*in, Orthopädietechniker*in, zahnärztliche Fachassistent*in, pharmazeutische kaufmännische Assistenz, u.ä.
- Deutsch
- Biologie
- Englisch Niveaustufe B2
- Berufsbildende Mittlere Schulen
- Fachschule für soziale Berufe
- Deutsch
- Biologie
- Englisch Niveaustufe B2
- Schule für Sozialbetreuungsberufe
- Deutsch
- Biologie
- Englisch Niveaustufe B2
- Abschlüsse im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflegefachassistenz (2-jährig)
- Pflegeassistenz (1-jährig)
- Deutsch
- Biologie
- Englisch Niveaustufe B2
- Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
- Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege
- Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Nachweise über die vorgeschriebenen Zusatzprüfungen sind zu Studienbeginn vorzulegen. In Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung eine spätere Absolvierung der Zusatzprüfungen, bis spätestens Ende des 2. Semesters genehmigen oder im Falle von anderweitig nachgewiesenen Kenntnissen einzelne Zusatzprüfungen zu erlassen.
Regelung für Studierende aus Drittstaaten