Informationen zum Coronavirus

Hier finden Sie die aktuell gültigen Covid-19-Maßnahmen an der FH Campus Wien.

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(24. August 2022)
Covid-19 positiv: Kommen Sie nicht an die FH Campus Wien 

Seit 1. August ersetzt eine Verkehrsbeschränkung die Absonderung, wenn ich an Covid-19 erkrankt bin. Wer keine Symptome hat und sich gesund fühlt darf daher mit FFP2-Maske die eigene Wohnung verlassen, und auch arbeiten oder studieren gehen. Der Besuch von vulnerablen Settings wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist jedoch weiterhin nicht erlaubt.

Bei positiven Testergebnis bitte nicht an die FH Campus Wien kommen  

Die FH Campus Wien soll weiterhin ein sicherer Studien-, Forschungs- und Arbeitsort sein. Wir ersuchen somit dringend Studierende, Mitarbeiter*innen, Lehrende und Forschende sowie Besucher*innen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, nicht an die FH Campus Wien zu kommen – auch, wenn sie keine Symptome haben. Eine Infektion bleibt weiterhin meldepflichtig. Bei Studienstandorten an Krankenhäusern sind die dort geltenden Bestimmungen einzuhalten. 

Ich habe ein positives Covid-19-Testergebnis und bin krank 

Wer infiziert ist und sich krank fühlt bleibt zuhause. Der Krankenstand erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung und ist als Abwesenheit über die Fehlzeiten-Meldung im Portal für Studierende bzw. als Krankenstand an die Studien- oder Lehrgangsleitung bzw. Führungskraft und Personalverrechnung zu melden. Bei Covid-19 kann die Krankschreibung bei Ärzt*innen auch telefonisch erfolgen.

Ich habe ein positives Covid-19-Testergebnis, fühle mich aber gesund 

Ein positives Testergebnis melden Studierende weiterhin über die Fehlzeiten-Meldung im Portal für Studierende, Lehrende und Forschende sowie Mitarbeiter*innen an ihre Studien- oder Lehrgangsleitung bzw. Führungskraft sowie die Personalverrechnung. Der Nachweis eines positiven Testergebnisses einer behördlich anerkannten Teststelle ist dafür ausreichend. Auch, wenn jemand trotz Infektion symptomfrei ist und sich gesund fühlt: Wir ersuchen dringend, sofern möglich, dass Studierende, nicht an der Lehrveranstaltung bzw. Prüfung teilnehmen, Lehrende und Forschende, die Lehrveranstaltung auf ein Online-Format bzw. eine Alternative umstellen und von zuhause aus arbeiten und Mitarbeiter*innen im Home Office arbeiten. Das positive Testergebnis einer behördlich anerkannten Teststelle gilt für Studierende in diesem Fall als hinreichender Nachweis für die Nicht-Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bzw. Nicht-Antreten zu einer Prüfung.

Uns ist bewusst, dass es dadurch zu Verzögerungen im Studienfortschritt kommen kann. In begründeten Ausnahmefällen ist daher für Studierende ein Kommen, auch mit einem positiven Covid-19-Testergebnis, in Abstimmung mit der Studien- oder Lehrgangsleitung möglich. Für Lehrende und Forschende sowie Mitarbeiter*innen ist ein Kommen an die FH Campus Wien trotz positiven Covid-19-Testergebnisses nur in Abstimmung mit der Studien- oder Lehrgangsleitung bzw. Führungskraft möglich. Die FFP2-Maske ist dabei an der FH Campus Wien permanent zu tragen und darf zu keinem Zeitpunkt abgenommen werden. Es ist folglich auch keine Konsumation z.B. in der Cafeteria, Mensa oder in Pausenräumen erlaubt.

Ab wann darf ich wieder an die FH Campus Wien kommen?

Die Verkehrsbeschränkung gilt automatisch mit jedem positiven Antigen- oder PCR-Test. Es wird nicht mehr immer ein individueller Bescheid seitens der Behörden ausgestellt. D.h. die Verkehrsbeschränkung dauert maximal zehn Tage ab Abnahme Ihres Tests. Nach fünf Tagen können Sie sich mittels PCR-Test von der Verkehrsbeschränkung freitesten. Nach Ablauf der Verkehrsbeschränkung bzw. nach dem Freitesten ab Tag 5 (mit Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses oder alternativ einem Ct-Wert >= 30) dürfen Sie wieder regulär an die FH Campus Wien kommen.

Empfehlung, FFP2-Maske zu tragen

Bei größeren Zusammenkünften, insbesondere bei Veranstaltungen und Sponsionen, oder körpernahen Lehrveranstaltungen, empfehlen wir eine FFP2-Maske zu tragen. 

Alle Links im Überblick:

Informationen zu aktuellen Zahlen aus Österreich
Informationen der Ages - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Informationen des Gesundheitsministeriums
Infos speziell zum Bundesland Wien
Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)

Hotlines (rund um die Uhr)

1450 – bei Verdacht auf Erkrankung
0800 555 621 – für allgemeine Infos