Es gelten die Bestimmungen des FHStG §4 bezüglich der Zugangsvoraussetzungen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache (Kompetenzstufe C1 nach Europäischem Referenzrahmen) wird bei allen Bewerber*innen vorausgesetzt.
Folgende Zugangsvoraussetzungen berechtigen zur Zulassung zum Aufnahmeverfahren:
Allgemeine Universitätsreife oder gleichwertiges ausländisches Zeugnis
Bei ausländischen Zeugnissen erfolgt die Prüfung auf Gleichwertigkeit durch das Rektorat. Werden Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, sind Zeugnisse darüber vor Studienbeginn vorzulegen.
Berufsreifeprüfung
Studienberechtigungsprüfung
Folgende Pflichtfächer von Studienberechtigungsprüfungen für universitäre Studienrichtungen gelten – neben einem Aufsatz über ein allgemeines Thema (D) – als Zugangsvoraussetzungen für den gegenständlichen Studiengang (lt. §64a UG 2002):
- Biologie und Umweltkunde
- Chemie 2
- Englisch 2
- Mathematik 1
- Physik 1
Die Studienberechtigungsprüfung hat eine Kombination von mindestens drei der angeführten Fächer zu beinhalten.
Englisch 2 (entspricht der Kompetenzstufe B2) muss in jedem Fall durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Bei Abweichungen in der Fächerkombination entscheidet die Studiengangsleitung.
Einschlägige berufliche Qualifikation
Die Abschlüsse folgender Ausbildungen sind als einschlägige berufliche Qualifikation festgelegt.
- Lehrberufsgruppen (lt. WKO 2018)
- Chemieverfahrenstechnik
- Drogist*in
- Labortechnik
- Pharmatechnologie
- Pharmazeutisch kaufmännische Assistenz
- Physiklaborant*in
- Textilchemie
- Berufsbildende Mittlere Schulen
- Fachschule für Chemie
- Fachschule für Textilchemie
- Fachschule für Chemische Betriebstechnik
- Gesundheitsberufe
- Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom im Medizinisch-technischen Fachdienst
Für alle einschlägig beruflichen Qualifikationen ist die Zusatzprüfung Englisch 2 (entspricht der Kompetenzstufe B2) notwendig. Zusatzprüfungen sind vor Aufnahme des Studiums, jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr abzulegen.
Gleichzuhaltende Qualifikationen werden nach Prüfung durch die Studiengangsleitung genehmigt.
Zusätzliche Eignungsnachweise nach Erhalt eines Studienplatzes:
- Erste-Hilfe-Kenntnisse: Kurs mit mindestens 16 UE (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unbescholtenheit (Strafregisterauszug - nicht älter als 3 Monate)
- Gesundheitliche Eignung
- Hepatitis B Impfung (mindestens die ersten beiden Teilimpfungen)
Informationsblatt Impfempfehlung (PDF 50 KB)
BMG: Impfempfehlung für das Gesundheitspersonal Österreichs
Regelung für Studierende aus Drittstaaten (PDF 145 KB)
Informationen zur Beglaubigung von ausländischen Dokumenten (PDF 294 KB)