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Public Management*

Ihre zukünftigen Berufsfelder

Als AbsolventIn arbeiten Sie im mittleren Management des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von staatlichen Tochtereinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie übernehmen die Leitung bzw. Bereichsverantwortung in kleineren bis mittleren Organisationseinheiten, erfüllen Stabsfunktionen, Aufgaben im Projekt- und Prozessmanagement oder in der Sachbearbeitung. Dabei sind Sie in folgenden Bereichen mit unterschiedlichen Themen befasst:

Staat und Verwaltung im internationalen Kontext

  • Mitwirkung bei der Umsetzung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Gebietskörperschaften
  • Einbeziehung von BürgerInnen bei der Umsetzung von Projekten im öffentlichem Interesse
  • Mitwirkung an europäischen und internationalen Projektaktivitäten und Organisation von europäischem und internationalem Know-How Transfer

Ökonomie und Haushalt

  • Mitwirkung bei der Budgetierung
  • Steuerung fachlicher und finanzieller Prozesse mittels Kennzahlensysteme
  • Bestimmungen und Messungen von Leistungen und Wirkungen

Verwaltungsmanagement

  • Mitwirkung bei der Konzeption und Umsetzung von Modernisierungsprojekten
  • Mitwirkung bei der Personalbewirtschaftung
  • Durchführung des operativen Qualitätsmanagements

Karrierechancen

Im öffentlichen Sektor, zu dem insbesondere die Gebietskörperschaften, aber auch Sozialversicherungen, gesetzliche Interessensvertretungen und ausgegliederte Unternehmen gehören, wird in den nächsten Jahren die Nachfrage nach fähigen und bedarfsorientiert qualifizierten MitarbeiterInnen steigen. Wenn Sie im mittleren Management des öffentlichen Sektors tätig sind, eröffnet Ihnen dieses Bachelor-Studium ein insgesamt breites Spektrum an beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegmöglichkeiten. Erstmals wurde damit eine auf den öffentlichen Sektor zugeschnittene und im Sinne des Bologna-Prozesses mit anderen Studien vergleichbare akademische Ausbildung geschaffen.

 

Das Studium eröffnet die vollwertige A1/V1- Wertigkeit im öffentlichen Dienst.

 

 

* vorbehaltlich der Genehmigung durch die entsprechenden Gremien