Bild: 3D-Grafik FH Cmapus Wien

Bibliothek und Mediathek

Entlehnbedingungen

Als StudierendeR oder MitarbeiterIn der FH Campus Wien benötigen Sie Ihre gültige Campus Card. Diese können Sie automatisch auch als Bibliotheksausweis benutzen.

Um als externeR BenutzerIn einen Entlehnausweis zu erhalten benötigen Sie

  • einen Lichtbildausweis
  • einen gültigen Meldezettel
  • das ausgefüllte Antragsformular mit Angaben Ihrer Daten (zu finden rechts in der Toolbox) sowie
  • 2 € Einschreibgebühr

 

Entlehnrichtlinien

Pro Person sind max. 30 Medien entlehnbar. Die Entlehnfrist für Bücher, AV-Medien sowie Diplom- bzw. Masterarbeiten beträgt 31 Tage.

Zeitschriften und aktuelle Nachschlagewerke gehören zum Präsenzbestand und sind daher nicht entlehnbar. Es besteht aber die Möglichkeit aus diesen zu kopieren.

Antiquarische Werke mit einem Publikationsdatum vor 1940 sind teilweise entlehnbar, befinden sich im Magazin und sind daher direkt am Counter anzufordern.

 

Vormerken, Verlängern, BenutzerInnenkonto


Für bereits entlehnte Werke können sich BenutzerInnen nach Eingabe der BenutzerInnennummer und des Passworts im Online-Katalog zur Ausleihe vormerken. Wird ein vorgemerktes Werk zurückgegeben, erhält der/die VormerkerIn eine Benachrichtigung, dass das Werk in der Bibliothek zur Abholung bereit liegt. Auch um bereits entlehnte Werke zu verlängern, loggen Sie sich zunächst in Ihr BenutzerInnenkonto ein (eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie rechts in der Toolbox) und wählen Sie unter Ausleihen "verlängern". Das aktuelle Abgabedatum erscheint. Ist ein Werk bereits überfällig oder bereits vorgemerkt, ist ein Verlängern nicht mehr möglich.

 

Mahnwesen

Sieben Tage vor Ablauf der Entlehnfrist erhalten Sie als Zusatzservice per Mail ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, entlehnte Medien zurückzubringen oder wenn möglich zu verlängern.

Wird ein Medium nicht rechtzeitig retourniert, erhalten Sie am ersten Tag der Überfälligkeit die erste Mahnung. Die Mahnungen werden jeweils in Abständen von einer Woche (7 Tage) elektronisch versendet. Die dritte Mahnung erfolgt per Brief und wird an die angegebene Adresse versendet. Bitte achten Sie darauf, dass sowohl ihre Wohn- als auch Emailadresse korrekt und aktuell sind. Änderungen nehmen Sie bitte in Ihrem BenutzerInnenkonto vor.

 

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, Medien rechtzeitig zurückzugeben. Deshalb werden Gebühren auch fällig, wenn Sie angeben, kein Erinnerungsschreiben oder keine Mahnung bekommen zu haben.

 

Gebühren

Die Bibliothek hebt pro Mahnschreiben 2 € ein. Zusätzlich fallen Verzugsgebühren von 20 Cent pro Medium und pro Tag an. Ihr Bibliothekskonto wird automatisch ab der ersten Mahnung gesperrt. Eine Entlehnung ist erst wieder möglich, nachdem die Retournierung aller ausgeborgten, gemahnten Medien sowie die vollständige Begleichung der Gebühren erfolgt ist.

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