Bild: 3D-Grafik FH Cmapus Wien

FH-Kollegium

Für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist ein Fachhochschulkollegium eingerichtet. Dieses setzt sich aus den LeiterInnen aller Studiengänge sowie VertreterInnen des Lehr- und Forschungspersonals und VertreterInnen der Studierenden zusammen. Der/Die RektorIn fungiert als LeiterIn des FH-Kollegiums. Das Kollegium tagt in mindestens drei ordentlichen Sitzungen - Vollversammlungen - pro Studienjahr.  

 

Zu den Aufgaben des Fachhochschulkollegiums zählen insbesondere *:

  • Wahl und Abberufung des Leiters/der Leiterin und des Stellvertreters/der Stellvertreterin – unter Einbindung des Erhalters
  • Anträge auf Änderung, Einrichtung und Auflassung von Studiengängen an den Fachhochschulrat bzw. an den Erhalter
  • Mitsprache bei Budget und Einstellung von Lehrpersonal
  • Inhaltliche Koordination und Evaluierung des Lehr- und Prüfungsbetriebs
  • Verleihung und Widerruf akademischer Grade und Nostrifizierung ausländischer Grade

Zu den Aufgaben des Rektors/der Rektorin als LeiterIn des FH-Kollegiums zählen insbesondere*:

  • Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von PrüferInnen, Festsetzung von Prüfungsterminen
  • Anrechnung und Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall sowie Aberkennung von Prüfungen
  • In einem beschränktem Umfang: Anweisungen an Mitglieder des Lehrkörpers zur Ausübung ihrer Lehrverpflichtung
  • Erteilung von Lehraufträgen – unter Einbindung des Fachhochschulkollegiums
  • Vertretung des Fachhochschulkollegiums nach außen und Vollziehung der
  • Beschlüsse des Fachhochschulkollegiums
*§ 16 Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993 idgF
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