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FH-Kollegium
Für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist ein Fachhochschulkollegium eingerichtet. Dieses setzt sich aus den LeiterInnen aller Studiengänge sowie VertreterInnen des Lehr- und Forschungspersonals und VertreterInnen der Studierenden zusammen. Der/Die RektorIn fungiert als LeiterIn des FH-Kollegiums. Das Kollegium tagt in mindestens drei ordentlichen Sitzungen - Vollversammlungen - pro Studienjahr.
Zu den Aufgaben des Fachhochschulkollegiums zählen insbesondere *:
- Wahl und Abberufung des Leiters/der Leiterin und des Stellvertreters/der Stellvertreterin – unter Einbindung des Erhalters
- Anträge auf Änderung, Einrichtung und Auflassung von Studiengängen an den Fachhochschulrat bzw. an den Erhalter
- Mitsprache bei Budget und Einstellung von Lehrpersonal
- Inhaltliche Koordination und Evaluierung des Lehr- und Prüfungsbetriebs
- Verleihung und Widerruf akademischer Grade und Nostrifizierung ausländischer Grade
Zu den Aufgaben des Rektors/der Rektorin als LeiterIn des FH-Kollegiums zählen insbesondere*:
- Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von PrüferInnen, Festsetzung von Prüfungsterminen
- Anrechnung und Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall sowie Aberkennung von Prüfungen
- In einem beschränktem Umfang: Anweisungen an Mitglieder des Lehrkörpers zur Ausübung ihrer Lehrverpflichtung
- Erteilung von Lehraufträgen – unter Einbindung des Fachhochschulkollegiums
- Vertretung des Fachhochschulkollegiums nach außen und Vollziehung der
- Beschlüsse des Fachhochschulkollegiums