Bild: 3D-Grafik FH Cmapus Wien

Hochschulvorschriften

Im Fachhochschulbereich gilt das Fachhochschul-Studiengesetz. Der Fachhochschulrat ist nach diesem Gesetz die für die Akkreditierung – Genehmigung - der FH-Studiengänge zuständige Behörde. Er erlässt insbesondere Richtlinien zur Akkreditierung (Genehmigung) von FH-Studiengängen und genehmigt – bestenfalls - nach genauer Prüfung ein FH-Studium mit Bescheid. Das garantiert gegenüber Studierenden, GeldgeberInnen, der Wirtschaft und Gesellschaft die Qualität des Bildungsangebots.

 

Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl.Nr. 340/1993 idgF

Fachhochschul-Programm-Akkreditierungsverordnung (10. Mai 2012)

Akkreditierungsrichtlinien (gültig für laufende Verfahren mit Antragsstichtag bis 29. Februar 2012)

 

Ausbildungsvertrag

Wenn Sie ein Fachhochschulstudium beginnen, schließt die FH Campus Wien mit Ihnen als Studierende/r einen Ausbildungsvertrag ab. In diesem sind Rechte und Pflichten der/s Studierenden und der FH festgelegt.

 

Im Wesentlichen verpflichten Sie sich darin zu

  • persönlicher Anwesenheit während der Lehrveranstaltungen
  • Einhaltung der Prüfungs- und Abgabeterminen
  • Einhaltung des Studienplans (inkl. Absolvierung eines Berufspraktikums)
  • Einzahlung des Studienbeitrags