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Hochschulvorschriften
Im Fachhochschulbereich gilt das Fachhochschul-Studiengesetz. Der Fachhochschulrat ist nach diesem Gesetz die für die Akkreditierung – Genehmigung - der FH-Studiengänge zuständige Behörde. Er erlässt insbesondere Richtlinien zur Akkreditierung (Genehmigung) von FH-Studiengängen und genehmigt – bestenfalls - nach genauer Prüfung ein FH-Studium mit Bescheid. Das garantiert gegenüber Studierenden, GeldgeberInnen, der Wirtschaft und Gesellschaft die Qualität des Bildungsangebots.
Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl.Nr. 340/1993 idgF
Fachhochschul-Programm-Akkreditierungsverordnung (10. Mai 2012)
Akkreditierungsrichtlinien (gültig für laufende Verfahren mit Antragsstichtag bis 29. Februar 2012)
Ausbildungsvertrag
Wenn Sie ein Fachhochschulstudium beginnen, schließt die FH Campus Wien mit Ihnen als Studierende/r einen Ausbildungsvertrag ab. In diesem sind Rechte und Pflichten der/s Studierenden und der FH festgelegt.
Im Wesentlichen verpflichten Sie sich darin zu
- persönlicher Anwesenheit während der Lehrveranstaltungen
- Einhaltung der Prüfungs- und Abgabeterminen
- Einhaltung des Studienplans (inkl. Absolvierung eines Berufspraktikums)
- Einzahlung des Studienbeitrags