Bild: Master Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit

Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit

Als BewerberIn melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist online für das Studium an. Nach Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie ein Email mit allen weiteren wichtigen Informationen zum Aufnahmeverfahren.

 

 

Die wichtigsten Fragen zur Bewerbung:

Bis wann kann ich mich anmelden?

Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2013/14 läuft von 1. Jänner 2013 bis 15. Mai 2013.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen werden anerkannt?

  • Bachelor- oder Diplom eines FH Studiums für Soziale Arbeit
  • Diplom einer dreijährigen Akademie für Sozialarbeit
  • Diplom einer zweijährigen Akademie für Sozialarbeit mit zusätzlicher postsekundärer Fort- bzw. Weiterbildung im Ausmaß von 60 ECTS (durchgängig durch ein Jahr)
  • Diplom/Bachelor der Sozialwissenschaften
  • Diplom/Bachelor der Bildungswissenschaften und Philosophie
  • Diplom/Bachelor der Psychologie
  • Diplom Pädagogische Akademie/Pädagogische Hochschule
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis: Die Gleichwertigkeit ergibt sich durch völkerrechtliche Vereinbarung, Nostrifizierung oder eine Entscheidung der Studiengangsleitung im Einzelfall.

Der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen muss spätestens bis zum Studienbeginn im September 2013 erfolgen.

 

Was brauche ich für die Bewerbung?

Für Ihre Bewerbung ist das ausgefüllte Online-Bewerbungsformular notwendig. Näheres zum weiteren Ablauf und Angaben zu den erforderlichen Dokumenten erfahren Sie in der Email-Rückbestätigung Ihrer Online-Bewerbung.

 

Wann findet das Aufnahmeverfahren statt?

Das Aufnahmeverfahren findet im Mai/Juni 2013 statt.

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

Das Aufnahmeverfahren besteht aus einem Aufnahmegespräch, welches ca. 45 Minuten dauert.

Der Zeitpunkt der Bewerbung (innerhalb der Bewerbungsfrist) ist für die Aufnahme zum Studium ohne Bedeutung. Eine einschlägige berufliche Qualifikation ist für die Studienplatzvergabe zusätzlich von Vorteil.

 

Kann ich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen?

Als StudentIn mit facheinschlägigen Vorkenntnissen haben Sie die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen. Über die Anrechnung wird von der Studiengangsleitung im Einzelfall, jedoch erst nach einer Studienplatzzusage entschieden.

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Sekretariat A.2.18

Mag.a Mag.a Catharina Peric

T: +43 1 606 68 77-3200
F: +43 1 606 68 77-3209
sowosec@fh-campuswien.ac.at

 

Mag.a Birgit Rosenhammer

T: +43 1 606 68 77-3200

F: +43 1 606 68 77-3209

sowosec@fh-campuswien.ac.at

 

Öffnungszeiten:

Mo bis Mi, 13.00–17.00 Uhr

Do, 9.00–17.00 Uhr

Fr, 9.00–15.00 Uhr