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ECTS
ECTS wurde entwickelt, um innerhalb des europäischen Hochschulraumes die gegenseitige Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sicherzustellen und die internationale Anerkennung von Abschlüssen zu gewährleisten. ECTS regelt dadurch sowohl die Studierendenmobilität, als auch die Zulassung zu weiterführenden Studien. Die Erfassung von Studienleistungen erfolgt quantitativ durch die Zuweisung von ECTS-Credits.
Die Anwendung des ECTS unterstützt die Qualitätssicherung von Studienprogrammen, indem durch die bessere Vergleichbarkeit von Studienleistungen die Transparenz der Lehre und des Lernens gefördert wird. ECTS informiert über die Lehrplangestaltung und beschreibt den Kompetenzerwerb in den Curricula.
Die leichtere Übertragung und Anerkennung von Studienleistungen schafft Anreize für Mobilität während des Studiums. Die akademische Anerkennung erworbener Qualifikationen und Abschlüsse vereinfacht die Internationalisierung von studentischen Karrieren.
Im Zentrum des ECTS steht der Studienverlauf aus Sicht der Studierenden, der Lernprozess wird in den Mittelpunkt der Lehrplangestaltung und -umsetzung gestellt.
Das ECTS umfasst formales, nicht formales sowie informelles Lernen. Die Anerkennung von in einem anderen Lernkontext oder Zeitrahmen erworbenen Credits erfolgt nach erfolgreicher Validierung bzw. Überprüfung durch die zuständigen Stellen. Der ECTS-Leitfaden empfiehlt einen flexiblen Ansatz zur Anerkennung von Credits, die in einem anderen Kontext erzielt werden.
ECTS-Credits beruhen auf dem Arbeitspensum, das notwendig ist, um die erwarteten Lernergebnisse auf einem bestimmten Niveau zu erzielen. Das Arbeitspensum misst dabei die Zeit, die Lernende in der Regel benötigen, um alle Lernaktivitäten (wie Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium, Vorbereitung und Teilnahme an Prüfungen) zu absolvieren, die sie zum Erzielen der zu erwartenden Lernergebnisse benötigen. Voraussetzung für die anschließende Vergabe von Credits ist die Beurteilung der Lernergebnisse (was wurde nach Abschluss eines Lernprozesses gelernt, verstanden bzw. geleistet). Die Credits bestätigen, dass Lernende die Anforderungen des jeweiligen Programmteils erfüllt haben.
Berechnung von ECTS-Credits in Österreich:
Das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines typischen akademischen Jahres in einem formalen Studienprogramm ergibt vereinbarungsgemäß 60 ECTS-Credits. Dafür werden innerhalb des europäischen Hochschulraumes zwischen 1.500 und 1.800 Stunden gerechnet. Auf einen ECTS-Credit können demnach zwischen 25 und 30 Stunden entfallen. In Österreich beträgt das Arbeitspensum von Vollzeit-FH-Studierenden 1.500 Stunden pro Jahr, ein ECTS-Credit entspricht 25 Arbeitsstunden (vgl. § 3 Abs. 2 Z 4 FHStG).
Schlüsseldokumente erleichtern die Anwendung von ECTS. Zu den Schlüsseldokumenten zählen im Wesentlichen das Informationspaket (Studienverzeichnis und detaillierte Kursbeschreibungen), der Studienvertrag (Learning Agreement / Training Agreement / Teaching Agreement) bei der Absolvierung von Auslandsaufenthalten, die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) und der Diplomzusatz (Diploma Supplement) nach Abschluss des Studiums.
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, beachten bitte folgendes:
- rechtzeitig über das Studien- und Kursangebot der gewählten Hochschule bzw. Praktikumsmöglichkeiten informieren
- vor Antritt des Auslandsaufenthaltes: Studien- bzw. Praktikumsprogramm mit der Gastinstitution und Heimathochschule vereinbaren
- nach Rückkehr: von der Gastinstitution bestätigte Studienleistungen anrechnen lassen
- nach erfolgreicher Anrechnung dokumentiert die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) alle Aktivitäten und auch die erhaltenen ECTS-Credits