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Molekulare Biotechnologie

 

Als BewerberIn melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist online für das Studium an. Nach Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie ein Email mit allen weiteren wichtigen Informationen zum Aufnahmeverfahren.

 

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie am Aufnahmeverfahren teil. Dieses besteht aus einem schriftlichen Test und einem Gespräch mit einer Aufnahmekommission.


Die wichtigsten Fragen zur Bewerbung:

 

Bis wann kann ich mich anmelden?

Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2014/15 wird zeitgerecht bekannt gegeben.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen werden anerkannt?

  • Allgemeine Hochschulreife:
    • Reifezeugnis einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule.
    • Berufsreifeprüfung + Ergänzungsprüfung "Biologie Stufe 1" und "Chemie Stufe 2" (Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des Fachbereichs der BRP oder als Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung: "Biologie und Umweltkunde" und "Chemie 2"). Die Berufsreifeprüfung umfasst die Teilprüfungen "Deutsch", "Mathematik", "Lebende Fremdsprache" und einen Fachbereich aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten.
    • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis: Die Gleichwertigkeit ergibt sich durch völkerrechtliche Vereinbarung, Anerkennung von Reifezeugnissen oder eine Entscheidung der Studiengangsleitung im Einzelfall.
      Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem österreichischen FH-Studium, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.
  • Studienberechtigungsprüfung
    Folgende Pflichtfächer von Studienberechtigungsprüfungen für universitäre Studienrichtungen gelten - neben einem Aufsatz über ein allgmeines Thema (D) gemäß StudBerG - als Zugangsvoraussetzung für den gegenständlichen Studiengang:
    • Biologie Stufe 1
    • Chemie Stufe 2
    • Mathematik Stufe 2 bzw. Physik Stufe 1
    Studienberechtigungsprüfungen für eine der folgenden universitären Studienrichtungen werden als Zugangsvoraussetzung anerkannt. Die Orientierung erfolgt an den, durch die Universität Wien definierten Fachrichtungen und Studienberechtigungsprüfungen:
    • Naturwissenschaften: Biologie
    • Chemie
    • Ernährungswissenschaften
    • Pharmazie
    • UF Biologie und Umweltkunde
  • Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen: Die berufliche Qualifikation haben Sie in der Lehrberufsgruppe "ChemielaborantIn und BiologielaborantIn (gilf für Deutschland und Schweiz)

Was brauche ich für die Bewerbung?

Senden Sie das nach der Online-Bewerbung per Email erhaltene Bewerbungsformular (pdf) mit Kopien

  • Ihrer Geburtsurkunde,
  • Ihres Staatsbürgerschaftsnachweises,
  • Ihres Meldezettels,
  • Ihres Reifeprüfungszeugnisses / Ihrer Studienberechtigungsprüfung / Ihres ausländischen Zeugnisses / Ihres Nachweises der beruflichen Qualifikation,
  • ggf. der Bescheinigung des geleisteten Präsenz-, Zivildienstes
  • bei StudienwechslerInnen: Zeugnisse über abgelegte Prüfungen

an unser Sekretariat.


Wann findet das Aufnahmeverfahren statt?

Das Aufnahmeverfahren findet wahlweise am 10., 11., und 12. April 2013 statt.

 

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

Als ersten Teil absolvieren Sie am Hauptstandort der FH Campus Wien einen Multiple-Choice-Test am PC, der im Wesentlichen das schulische Vorwissen aus den Bereichen Biologie, Chemie und Mathematik, die für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums bedeutsam sind, überprüft. Fragen zum logischen Verständnis runden den Test ab (Dauer: 1 Stunde).

Lageplan Favoritenstrasse 226.pdf (131 KB)

Bei gutem Abschneiden laden wir Sie danach zu einem Gespräch mit Mitgliedern der Aufnahmekommission am Vienna Biocenter ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, sich persönlich zu präsentieren, die in den Bewerbungsunterlagen angeführten Informationen näher zu erörtern und zu den angestrebten Studien- und Berufszielen Stellung zu nehmen.

 

Eine Testvorbereitung ist nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen zum Aufnahmeverfahren rechts in der Toolbox!


Kann ich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen?

StudentInnen mit facheinschlägigen Vorkenntnissen (z.B. HTL-AbsolventInnen, StudienabbrecherInnen an Universitäten oder Fachhochschulen) haben die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen. Voraussetzung für die Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der nachgewiesenen Kenntnisse mit den Inhalten der anzurechnenden Lehrveranstaltung. Über die Anrechnung wird von der Studiengangsleitung im Einzelfall, jedoch erst nach einer Studienplatzzusage entschieden.